Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pension Wagener, Rathausstr. 1, 47669 Wachtendonk
A) Anreise / Anmeldung Anreisezeitraum:
- Vormittags zwischen 9 Uhr bis 11 Uhr (nur Schlüsselausgabe)
- Nachmittags zwischen 17 Uhr und 19 Uh
Bei früherer / späterer Anreise muss der Gast das Hotel innerhalb der Anreisezeiten darüber informieren.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Zimmerreservierung und Anreise 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Aufraggebers.
B) Rücktritt / Stornierung:
Rücktritte bedürfen der Schriftform.
Ein Verkürzen der gebuchten Aufenthaltsdauer während des Aufenthaltes ist grundsätzlich nicht zulässig und kann zu Gunsten des Hotels in voller Höhe der ursprünglich reservierten Aufenthaltsdauer verrechnet werden.
Stornierungen von Einzelbestellungen:
- Stornierungen sind bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei. Kurzfristigere Stornierungen, auch krankheitsbedingte, werden zu 100 % abgerechnet.
Stornierungen von Gruppenreservierungen:
- Stornierungen von Gruppenreservierungen (ab 6 Personen bzw. ab 3 gebuchter Zimmer) sind bis 3 Wochen vor Anreise kostenfrei.
- Bei Gruppenstornierungen unter 3 Wochen vor Anreise fallen in der 3. Woche 50 %, unter 2 Wochen 70 % des Preises für jedes Zimmer an. Ab 7 Tage vor Anreise werden 100 % der Buchungskosten in Rechnung gestellt.
Nicht-Erscheinen:
- Erfolgt keine Stornierung und erscheint der Gast nicht, fallen 100 % des Rechnungsbetrages an, da wir keine Möglichkeit haben, das Zimmer anderweitig zu vermieten.
C) Begleichung
Die Begleichung der Hotelrechnung ist fällig am Abreisetag.
Bei Gästen, deren Aufenthalt 7 Tage überschreitet, ist 1x wöchentlich die Rechnung zu begleichen.
Die Rechnung ist zahlbar in bar. (Keine EC- oder Kreditkartenzahlung möglich)
Begleichung der Kosten auf Rechnung ist nur für uns bekannte Firmen und mit einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung möglich. Rechnungen sind umgehend zu begleichen.
D) Sonstiges
Gerichtsstand ist das für unseren Betrieb zuständige Amtsgericht.
Verträge und Aufträge bedürfen der Schriftform.
Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabsprachen werden nur dann Vertragsbestandsteile, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Berechtigt zu Unterschrift von Verträgen und Erteilung von Aufträgen ist alleinig der Geschäftsführer.
Für mündliche Auskünfte wird nur gehaftet, wenn Sie schriftlich bestätigt wurden.
Sind die AGB zwischen Pension Wagener und einem Vertragspartner unterschiedlich, müssen vor Vertragsabschluss zunächst die für den Vertrag wichtigen AGB schriftlich niedergelegt werden.